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Beratung

Heilfürsorge

Den Heilfürsorgeanspruch clever nutzen - kein Problem

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) nicht versicherungspflichtig. Als Ergebnis des so genannten Alimentationsprinzips erstattet der Dienstherr dem Beamten, der eine besonders gefahrgeneigte Tätigkeit ausübt, die im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form der (freien) Heilfürsorge. Die GKV bietet dem heilfürsorgeberechtigten Beamten keinen passenden Versicherungsschutz, denn der bestehende Heilfürsorgeanspruch wird überhaupt nicht berücksichtigt. Einen bedarfsgerechten Krankenversicherungsschutz bietet eben nur eine private Krankenversicherung.

Wer erhält (freie) Heilfürsorge?

(Freie) Heilfürsorge erhalten aktive Vollzugsbeamte der Bundespolizei, Berufs und Zeitsoldaten, Polizeibeamte der meisten Bundesländer und in einigen Bundesländern auch Feuerwehrbeamte. (Freie) Heilfürsorge wird nur für den Beamten selbst gewährt. Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatten und Kinder) erhalten Beihilfe entsprechend der jeweils geltenden Beihilfevorschrift.

Wie hoch ist der Anspruch auf Heilfürsorge?

Die (freie) Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung – grundsätzlich eine 100 %ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. Je nach Bundesland sind auch über die Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschrift beihilfefähig. Nach Ende der (freien) Heilfürsorge wird grundsätzlich Beihilfe gewährt. Beihilfe erhalten Sie jedoch nur anteilig in Höhe der jeweils geltenden Beihilfevorschrift (z.B. Bund: 70 %).

Warum brauchen Heilfürsorgeberechtigte unbedingt schon heute eine SIGNAL Krankenversicherung?

Spätestens mit Ende der Heilfürsorge müssen Sie den dann beginnenden Beihilfeanspruch auf 100 % ergänzen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung spielt der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Wartet man mit damit bis zum Ende der Heilfürsorge, kann sich der eigene Gesundheitszustand schon verschlechtert haben. Liegen nämlich ernsthafte Erkrankungen vor, verteuert sich der Versicherungsschutz unter Umständen empfindlich. Im Einzelfall ist die Versicherung in einem hochwertigen Versicherungsschutz sogar unmöglich. Die seit dem 01.01.2009 bestehende Versicherungspflicht für Beihilfeberechtigte in der privaten Krankenversicherung verbessert die Situation auch nicht. Garantiert sie doch nur die Aufnahme in den Basistarif.

Wer in jungen Jahren, solange er völlig gesund ist, eine Anwartschaftsversicherung abschließt, hat in dieser Beziehung keine Sorgen. Der unschlagbare Vorteil der Anwartschaft: Die Gesundheitsprüfung erfolgt zu Beginn der Anwartschaft – also in jungen (gesunden) Jahren. Verschlechterungen des Gesundheitszustandes, die während der Dauer der Anwartschaft auftreten, sind dann bei Aktivierung des Versicherungsschutzes ohne Einschränkungen mitversichert. Auch ohne Beitragszuschlag. Eine SIGNAL Anwartschaft sichert den Zugang zu einer umfassenden und hochwertigen Gesundheitsversorgung. Sicherlich ein gutes Gefühl, dass besonders im Alter an Bedeutung gewinnt. In „Anwartschaft“ sollten Sie die ambulante Heilbehandlung sowie die stationäre Regelleistung versichern. Für Krankenhausaufenthalte sowie für die bestehenden ambulanten Lücken sollte sofort ein aktiver Versicherungsschutz gewählt werden. Diese Tarife ergänzen den bestehenden Beihilfe bzw. Heilfürsorgeanspruch und stellen z.B. die stationäre Unterbringung in einem Zwei Bettzimmer und die freie Arztwahl sicher. Darüber hinaus vermeiden Sie unnötige Eigenbeteiligungen auch schon während des Heilfürsorgeanspruchs durch unsere speziellen SIGNAL Ergänzungstarife in folgenden Bereichen:

• Zahnersatz • Heilpraktiker • Sehhilfen • Kuren • Auslandsreisen

Wie erreicht man eine volle Kostenerstattung für berücksichtigungsfähige Angehörige?

Die maßgeschneiderten SIGNAL Beihilfetarife bieten für berücksichtigungsfähige Angehörige eine optimale Ergänzung des Beihilfeanspruchs. Ein SIGNAL Krankenversicherung für berücksichtigungsfähige Angehörige hat für Sie folgende Vorteile:

• Ergänzung des bestehenden Beihilfeanspruchs auf 100 %

• Ausgleich der wichtigsten Beihilfeeinschränkungen durch unsere speziellen Ergänzungstarife

• besonders beitragsgünstige Tarife für studierende Kinder

• SIGNAL Tarife für Beihilfeberechtigte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an die Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung

Übrigens: Wenn Sie uns rechtzeitig informieren, passen wir Ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht an. Z.B. wenn die Berücksichtigungsfähigkeit des Ehegatten durch Überschreiten der Einkommensgrenze entfällt.

Selbstverständlich gehört auch die Pflegeversicherung dazu – abgestimmt auf Ihren Beihilfeanspruch

Während der Heilfürsorge erhalten Sie Leistungen für dauernde Pflegeaufwendungen nicht von der Heilfürsorge sondern von der Beihilfe. Und zwar anteilig in Höhe Ihres Beihilfe-Bemessungssatzes.

Zur bedarfsgerechten Ergänzung benötigen Sie damit mit Beginn des Heilfürsorgeanspruchs eine aktive private Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte. Denn auch ohne bestehende Anwartschaftsversicherung besteht für Heilfürsorgeberechtigte Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung (Ausnahme bei Zeitsoldaten bzw. bei Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung). Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung erhalten Sie bei uns.

Die Pflegepflichtversicherung gewährleistet jedoch nur eine Grundversorgung. Im Regelfall übersteigen die tatsächlichen Kosten ihre Leistungen aus Beihilfe und der Pflegepflichtversicherung bei weitem. Je nach Art der nötigen Pflege müssen Sie mehr als 50 % der anfallenden Kosten selbst tragen. Schützen Sie Ihr und das Vermögen Ihren Angehörigen durch das einzigartige SIGNAL Pflege-Ergänzungskonzept.

0511/59092844

max.6 Cent/Min aus dem dt.Festnetz

Das sagen andere...

Bettina Zimmermann
Danke für die gute Beratung. Kann diese Seite wirklich empfehlen....
Susanne Meier
Vielen Dank für die nützlichen Tips. Werde Sie auf jeden fall wei...
Karsten Müller
Sehr kompetente Beratung. Vielen Dank jetzt steige ich endlich du...
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