Sie starten grade Ihre Beamtenlaufbahn?
Dann beginnt für Sie ein neuer und interessanter Lebensabschnitt. Hierzu wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Freude bei Ihrer neuen Tätigkeit. Der Start in Ihr Berufsleben ist aufgrund von beamtenrechtlichen Bestimmungen mit einigen Besonderheiten verbunden. Mit dem Anwärterkonzept 5.0 für Beamtenanwärter und Referendare stehen Sie immer auf der sicheren Seite.Â
Ihre Versorgungslücken bei den Krankheitskosten
Für die Abdeckung der Krankheitskosten erhalten Sie eine Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Die Beihilfe deckt die Krankheitskosten nur anteilig ab. Um Ihren Eigenanteil nicht selber zu tragen, gilt es die Kostenerstattung auf 100% privat abzusichern sowie die Beihilfelücken zu schließen. Ausserdem kommt noch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung hinzu. Weiter zur Beihilfeversicherung.
Ihre Versorgungslücken bei Dienstunfähigkeit
Leider läuft es im Leben nicht immer wie geplant. Krankheiten und Unfälle durchkreuzen Ihre Lebenspläne. Eine Dienstunfähigkeit ist oft die Folge. Aber keine Sorge: Mit der maßgeschneiderten Beratung und den auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Vorsorgeschutz stehen Sie immer gut da, auch wenn es das Leben mal nicht so gut mit Ihnen meint. Weiter zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Ihre Versorgungslücke im Alter
Ab Pensionierung stehen Ihnen höchstens 71,75% Ihrer letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zur Verfügung. Der Staat unterstützt Sie bei der Altersvorsorge, wenn Sie eine Riesterrente abschließen. Nutzen Sie den Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 EUR und die jährlichen Grundzulagen zur Riester-Rente. WICHTIG: Da Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, nutzen Sie diesen finanziellen Spielraum zur Eigenvorsorge! Ihr monatliches Nettoeinkommen ist um rund 150 EUR höher als bei einem Auszubildenden der „freien Wirtschaft“ mit vergleichbarem Einkommen.
Ihr Versorgungslücke bei Unfall
Ein Unfall (z. B. beim Motorradfahren oder beim Sport) kann Ihre Zukunft in Frage stellen.Sie sind unter Umständen nicht mehr in der Lage zu arbeiten oder Sie können nur noch Tätigkeiten ausüben, in denen Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensstandard zu sichern bzw. aufzubauen. Die Beamtenunfallfürsorge zahlt Ihnen nur eine Unterstützung bei Dienstunfall. Bei Freizeitunfall gewährt sie keine Leistungen.
Ihre persönliche Vermögensbildung
Zusätzlich zu Ihrem Einkommen zahlt Ihnen Ihr Dienstherr – auf Antrag – in der Regel monatlich 6,65 EUR (unter bestimmten Voraussetzungen sogar 13,29 EUR) vermögenswirksame Leistungen, z. B. bei Abschluss eines Bausparvertrages. Weiter....





