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Beratung Beihilfe Länder Rheinland-Pfalz

Rheinland Pfalz

Als Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Beihilfe. Seit dem 01.01.2009 besteht für beihilfeberechtigte Beamte Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Dies gilt auch für Ihre eventuell berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die genauen Anforderungen an den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung sind im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG), und zwar im § 193 Abs. 3, definiert. Eine SIGNAL Krankheitskosten-Vollversicherung für Beihilfeberechtigte erfüllt selbstverständlich alle gesetzlichen Anforderungen an den geforderten privaten Versicherungsschutz. Ein beruhigendes Gefühl.

Bei der Beihilfe müssen Sie auf zwei wesentliche „Knackpunkte“ achten:

1. Die Beihilfe wird nur anteilig zu Ihren Krankheitskosten gewährt.

Die Differenz zu 100 % decken Sie am besten mit unseren maßgeschneiderten SIGNAL Tarifen ab.

Die Beihilfe beträgt für:

• Beamte 50 %

• Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %

• Ehegatten ohne eigenen Beihilfeanspruch 70 %

• Versorgungsempfänger, Witwe, Witwer 70 %

• jedes berücksichtigungsfähige Kind, Waise 80 %

Für den Ehegatten besteht der Beihilfeanspruch nur, wenn dessen Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz) im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 20.450 EUR nicht übersteigt. Kinder gehören im Regelfall immer dann zu den berücksichtigungsfähigen Personen, wenn dem Beihilfeberechtigten für sie Kindergeld zusteht.

2.Die Beihilfe wird nicht auf die gesamten Krankheitskosten, sondern nur auf die so genannten „beihilfefähigen Aufwendungen” gewährt.

Dadurch entstehen Ihnen Selbstbeteiligungen. Aber kein Problem: Wichtige Beihilfeeinschränkungen können Sie mit dem SIGNAL Ergänzungsschutz ausgleichen.

Beihilfeeinschränkungen im ambulanten Bereich:

• Zahnersatz: Besonders berechenbare Material- und Laborkosten bei Zahnersatz sind nur zu 60 % beihilfefähig. Bei einem Rechnungsbetrag von 5.000 EUR und einem Bemessungssatz von 50 % beträgt die Beihilfe nur 1.500 EUR (50 % von 3.000 EUR). Bei der Beihilfe entsteht so eine Lücke von 1.000 EUR.

• Sehhilfen (Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen): Hierfür gelten feste Beträge, die meistens nicht die entstandenen Kosten decken. Für Brillengestelle wird keine Beihilfe mehr gewährt.

• Behandlung durch Heilpraktiker: Beihilfefähig ist nur der Mindestsatz des entsprechenden Gebührenverzeichnisses, max. bis zum 2,3fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

• Heilbehandlung außerhalb der EU: Beihilfefähig sind die entsprechenden Inlandssätze.

• Kosten für Schutzimpfungen (im Zusammenhang mit privaten Auslandsreisen) sind nicht beihilfefähig bei Reisen außerhalb der EU.

• Kosten für Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte sind nur eingeschränkt beihilfefähig.

 

Beihilfeeinschränkungen im stationären Bereich:

Der Beihilfeanspruch für stationäre Wahl leistungen wird nur noch gewährt, wenn der Beihilfeberechtigte gegenüber seiner Festsetzungsstelle innerhalb von 3 Monaten nach Verbeamtung erklärt, dass er/sie auf monatlich 13 EUR Besoldung verzichtet. Dann bestehen trotzdem noch folgende Einschränkungen:

• Beihilfefähig ist nur der Zweibettzimmerzuschlag. Die Differenz zum höheren Einbettzimmerzuschlag wird nicht anerkannt.

• Die privatärztliche Liquidation ist nur eingeschränkt beihilfefähig.

• Selbstbehalt bei Unterkunft im Zweibettzimmer: Die Beihilfe zieht pro Tag 12,00 EUR von den entstandenen Kosten ab.

• Kosten für Rücktransport aus dem Ausland sind nicht beihilfefähig.

Der passende Ergänzungstarif ist der SEB.

Gibt der/die Beihilfeberechtigte die Erklärung, auf 13 EUR zu verzichten, nicht ab, gilt: Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) sind nicht beihilfefähig.

Der passende Ergänzungstarif ist dann der SB-W 100.

0511/59092844

max.6 Cent/Min aus dem dt.Festnetz

Das sagen andere...

Bettina Zimmermann
Danke für die gute Beratung. Kann diese Seite wirklich empfehlen....
Susanne Meier
Vielen Dank für die nützlichen Tips. Werde Sie auf jeden fall wei...
Karsten Müller
Sehr kompetente Beratung. Vielen Dank jetzt steige ich endlich du...
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