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Beratung Beihilfe Länder Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Als Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Beihilfe. Seit dem 01.01.2009 besteht für beihilfeberechtigte Beamte Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Dies gilt auch für Ihre eventuell berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die genauen Anforderungen an den Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung sind im Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG), und zwar im § 193 Abs. 3, definiert.Eine SIGNAL Krankheitskosten-Vollversicherung für Beihilfeberechtigte erfüllt selbstverständlich alle gesetzlichen Anforderungen an den geforderten privaten Versicherungsschutz. Ein beruhigendes Gefühl.

Bei der Beihilfe müssen Sie auf zwei wesentliche „Knackpunkte“ achten:

1. Die Beihilfe wird nur anteilig zu Ihren Krankheitskosten gewährt.

Die Differenz zu 100 % decken Sie am besten mit unseren maßgeschneiderten SIGNAL Tarifen ab. Die Beihilfe beträgt für:

• Beamte 50 %

• Beamte mit 2 oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %

• Ehegatten ohne eigenen Beihilfeanspruch 70 %

• Versorgungsempfänger, Witwe, Witwer 70 %

• jedes berücksichtigungsfähige Kind, Waise 80 %

Für den Ehegatten besteht der Beihilfeanspruch nur, wenn dessen Gesamtbetrag der Einkünfte
(§ 2 Abs. 3 Einkommenssteuergesetz) im Vorvorkalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 18.000 EUR nicht übersteigt. Kinder gehören im Regelfall immer dann zu den berücksichtigungsfähigen Personen, wenn dem Beihilfeberechtigten für sie Kindergeld zusteht.

Hinweis für Polizeibeamte:

Ein Heilfürsorgeanspruch besteht nur, wenn der Dienstantritt vor dem 01.02.1999 erfolgte (Kostenbeteiligung des Beamten an der Heilfürsorge in Höhe von 1,6 % der Bezüge). Es besteht ein einmaliges unwiderrufliches Wahlrecht, anstelle der kostenpflichtigen Heilfürsorge die Beihilfe zu wählen. Polizeibeamte, die erst nach dem 31.01.1999 ihren Dienst aufgenommen haben, erhalten Beihilfe (auch bereits in der Ausbildung).

Übrigens: Für berücksichtigungsfähige Ehegatten und Kinder besteht durchgehend der Beihilfeanspruch.

2.Die Beihilfe wird nicht auf die gesamten Krankheitskosten, sondern nur auf die so genannten „beihilfefähigen Aufwendungen” gewährt.

Dadurch entstehen Ihnen Selbstbeteiligungen. Aber kein Problem: Wichtige Beihilfeeinschränkungen können Sie mit dem SIGNAL Ergänzungsschutz ausgleichen. Wesentliche ambulante und stationäre Beihilfeeinschränkungen sowie die entsprechenden SIGNAL Absicherungsmöglichkeiten finden Sie im Folgendem:

Beihilfeeinschränkungen im ambulanten Bereich:

• Zahnersatz: Besonders berechnete Material- und Laborkosten bei Zahnersatz sind nur zu 40 % beihilfefähig. Bei einem Rechnungsbetrag von 5.000 EUR und einem Bemessungssatz von 50 % beträgt die Beihilfe nur 1.000 EUR (50 % von 2.000 EUR). Bei der Beihilfe entsteht so eine Lücke von 1.500 EUR.

Besonderheit für Beamtenanwärter und Referendare:

Aufwendungen für Zahnersatz (Material und Laborkosten sowie Honorar), Inlays und Zahnkronen sowie kieferorthopädische Leistungen sind nicht mehr beihilfefähig (Ausnahme: Unfälle). Das Gleiche gilt auch für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

• Sehhilfen (Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen):

Für Brillengestelle wird generell keine Beihilfe gewährt. Gläser und Kontaktlinsen nur noch für unter 18-Jährige im Rahmen von Festbeträgen, die meistens nicht die entstandenen Kosten decken; ab 18 Jahre nur noch bei schwerster Sehbehinderung.

• Behandlung durch Heilpraktiker:

Beihilfefähig ist nur der Mindestsatz des entsprechenden Gebührenverzeichnisses, max. der 2,3fache Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

• Heilbehandlung im Ausland:

Beihilfefähig sind die entsprechenden Inlandssätze.

• Kosten für Schutzimpfungen (im Zusammenhang mit privaten Auslandsreisen) sind nur bei Reisen in EU-Länder beihilfefähig, wenn hierfür eine amtliche Impfempfehlung vorliegt.

• Kosten für Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte sind nur eingeschränkt beihilfefähig.

Beihilfeeinschränkungen im stationären Bereich:

Selbstbehalt bei stationärer Unterbringung; die Beihilfe zieht für max. 28 Tage 10 EUR täglich ab. Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein oder Zweibettzimmer; Chefarztbehandlung) sind nicht beihilfefähig.

 

0511/59092844

max.6 Cent/Min aus dem dt.Festnetz

Das sagen andere...

Bettina Zimmermann
Danke für die gute Beratung. Kann diese Seite wirklich empfehlen....
Susanne Meier
Vielen Dank für die nützlichen Tips. Werde Sie auf jeden fall wei...
Karsten Müller
Sehr kompetente Beratung. Vielen Dank jetzt steige ich endlich du...
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