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Beratung Ihre Heilfürsorge Wozu Anwartschaft

Wozu Anwartschaftsversicherung?

Beamte erhalten im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine Beihilfe in Höhe von 50 % - 85 % zu den Kosten, die ihnen und ihren Familienangehörigen durch Krankheitsfälle entstehen. Der Prozentsatz ist abhängig von der jeweils geltenden Beihilfevorschrift. Polizeibeamte genießen für ihre Person – nicht für ihre Angehörigen – in vielen Bundesländern während der Ausbildung „Heilfürsorge“; in einigen Bundesländern wird die Heilfürsorge sogar bis zur Pensionierung gewährt. Als Ergänzung zu der danach einsetzenden Beihilfe, die nur einen Teil der Kosten deckt, empfiehlt sich der Abschluss einer bedarfsgerechten SIGNAL Krankenversicherung. Dabei spielt im Zeitpunkt der Antragstellung der Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Liegen schon ernsthafte Erkrankungen vor, so verteuert sich der Versicherungsschutz u.U. wesentlich, wenn nicht in besonders schwerwiegenden Fällen solche Krankheiten überhaupt unversicherbar sind! Hierbei kann es sich auch um Unfallfolgen handeln. Die Unfallfürsorge des Dienstherrn beschränkt sich auf Dienstunfälle! Wer in jungen Jahren, solange er völlig gesund ist, eine so genannte „Anwartschaftsversicherung“ abschließt, hat in dieser Beziehung keine Sorgen. Alle – auch schwerste – Erkrankungen, die zwischen Abschluss dieser Anwartschaft und der nach Wegfall der Heilfürsorge benötigten echten Versicherung auftreten, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen – ohne Beitragszuschlag. Die Abdeckung des sich während der Zeit der Heilfürsorge eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes ist also Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung. Polizeibeamte in den Ländern mit Heilfürsorge bis zur Pensionierung sollten schon heute an Ihre dann zu zahlenden Beiträge denken. Wir zeigen Ihnen gern die Alternativen. Empfehlenswert ist es, für die ambulante Heilbehandlung sowie die stationäre Regelleistung (Mehrbettzimmer) die entsprechenden SIGNAL Krankheitskostentarife in Anwartschaft zu nehmen. Für Krankenhausaufenthalte sollte dagegen sofort ein aktiver Tarif gewählt werden, damit auch während der Zeit der Heilfürsorge – evtl. in Verbindung mit dem Beihilfeanspruch – das Zweibettzimmer mit freier Arztwahl garantiert ist.

0511/59092844

max.6 Cent/Min aus dem dt.Festnetz

Das sagen andere...

Bettina Zimmermann
Danke für die gute Beratung. Kann diese Seite wirklich empfehlen....
Susanne Meier
Vielen Dank für die nützlichen Tips. Werde Sie auf jeden fall wei...
Karsten Müller
Sehr kompetente Beratung. Vielen Dank jetzt steige ich endlich du...
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