Ihre Versorgungssituation im Krankheits- und Pflegefall
Als Polizeianwärterin bzw. Polizeianwärter erhalten Sie für die Abdeckung der Krankheitskosten entweder die Heilfürsorge oder eine Beihilfe, die Ihnen in einigen Bundesländern von Ihrem Dienstherrn gewährt wird.
(Beihilfe für Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin in gehobenem und höherem Dienst - sonst Heilfürsorge)
Außerdem sind Sie aufgrund des Pflegepflichtversicherungsgesetzes als Polizeianwärterin bzw. Polizeianwärter verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Dies gilt sowohl für den Fall der Heilfürsorge als auch für den Fall der Beihilfe.
Heilfürsorge
Der Dienstherr gewährt Heilfürsorge bis zum Ende der Ausbildungszeit und darüber hinaus – in einigen Bundesländern* bis zur Pensionierung. Das bedeutet für Sie, dass Krankheitskosten im Rahmen eines grundlegenden Versicherungsschutzes vom Dienstherrn übernommen werden. Nach Ende der freien Heilfürsorge bzw. Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie im Rahmen der Fürsorgepflicht Ihres Dienstherrn grundsätzlich eine Beihilfe in Höhe von 50% bzw. 70% zu den Kosten, die Ihnen durch Krankheitsfälle entstehen. Damit Sie mit Beginn des Beihilfeanspruchs über eine hochwertige und lückenlose Abdeckung der gesamten Krankheitskosten (zu 100%) verfügen, müssen Sie bereits heute handeln. Und zwar durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.
Vorteil der Anwartschaftsversicherung:
Alle – auch schwerste – Erkrankungen, die zwischen Abschluss der Anwartschaft und der nach Wegfall der Heilfürsorge benötigten aktiven Versicherung auftreten sollten, werden in den Versicherungsschutz mit einbezogen – ohne Beitragszuschlag. Die Abdeckung des sich während der Zeit der Heilfürsorge eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes ist also Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung.
Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in den Bundesländern mit Heilfürsorge können nach Beendigung der Ausbildung* die o.g. Anwartschaftsversicherung ohne Gesundheitsprüfung zu einem geringen Beitrag – basierend auf einem Kollektivvertrag exklusiv für Mitglieder der GdP – individuell fortführen.
Darüber hinaus sollten Sie die Anwartschaftsversicherung auch optimal ergänzen (z.B. privatärztliche Behandlung/Unterbringungim Einbettzimmer während eines Krankenhausaufenthaltes; Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland).
* Freie Heilfürsorge nach der Ausbildung in den Ländern Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und der Bundespolizei
Beihilfe
Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts oder Todesfall beteiligt. Die Länder haben dazu entsprechende Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Beteiligung an den Kosten (= Beihilfebemessungssätze) festgelegt sind. Diese Bemessungssätze sind abhängig vom Familienstand und der jeweils geltenden Beihilfevorschrift.
Als Polizeianwärterin bzw. Polizeianwärter erhalten Sie i.d.R. eine Beihilfe von 50% von Ihrem Dienstherrn. Da die Beihilfe stets nur eine Teilhilfe ist, benötigen Sie in jedem Falle eine Ergänzung Ihres Krankenversicherungsschutzes auf 100%.
Spezielle Beihilfetarife der SIGNAL Krankenversicherung berücksichtigen diesen Umstand und sind genau auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten. Sie erhalten somit die optimale Ergänzung Ihrer Beihilfeansprüche.
„Beihilfelücken“
Ihr Dienstherr gewährt nicht für sämtliche Kosten eine Beihilfe, sondern nur für die sog. "beihilfefähigen Aufwendungen". Daraus ergeben sich für Sie Beihilfelücken, die teils zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Die so entstehenden Lücken können Sie hervorragend mit den speziellen Beihilfeergänzungstarifen der SIGNAL Krankenversicherung schließen.
Highlight
Während Ihrer Ausbildungszeit als Polizeianwärterin/-anwärter erhalten Sie Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz (Beihilfe- und Beihilfeergänzungstarife) zu enorm günstigen Beiträgen.
Pflege
Ob Heilfürsorge oder Beihilfe – es besteht für Sie die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Gemäß dem Grundsatz „die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ bietet Ihnen die SIGNAL Krankenversicherung selbstverständlich auch den für Sie erforderlichen Pflegeschutz an. Diese sogenannte „Pflegepflichtversicherung“ kann sinnvoll ergänzt werden. Hier halten die SIGNAL Krankenversicherung und die IDUNA Lebensversicherung attraktive Produkte bereit.
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