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Absicherung spezieller Dienstunfähigkeitsrisiken

Sofern Sie zu einer speziellen Beamtengruppe gehören, sollten Sie neben dem Risiko der allgemeinen Dienstunfähigkeit auch das weitergehende Risiko der speziellen Dienstunfähigkeit mit absichern.

Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel

Für Vollzugsdienstbeamte (Polizei, Bundespolizei) ist ergänzend zur finanziellen Absicherung bei Eintritt der allgemeinen Dienstunfähigkeit das Risiko der Vollzugsdienstunfähigkeit abzusichern, denn als Polizeivollzugsbeamter sind Sie vollzugsdienstunfähig, wenn Sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügen und nicht zu erwarten ist, dass Sie Ihre volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangen

Deshalb sollten Sie sich auch gegen das Risiko einer Vollzugsdienstunfähigkeit durch Vereinbarung der Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel absichern. Der Versicherungsschutz endet spätestens mit dem 55. Lebensjahr, die Leistungsdauer spätestens mit dem 60. Lebensjahr. Sollten Sie keinen Bedarf am Abschluss einer Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung haben, so kann bei Eintritt der allgemeinen Dienstunfähigkeit, die bei SIGNAL IDUNA im Rahmen der Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsabsicherung automatisch abgesichert ist, das Leistungsendalter sogar maximal62 Jahre betragen.

Highlight: SIGNAL IDUNA leistet bei Vollzugsdienstbeamten ohne eigene medizinische Prüfung, wenn Sie aufgrund eines Gutachtens eines Amtsarztes oder eines beamteten Arztes wegen Vollzugsdienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden, denn dann gelten Sie im Sinne unserer Bedingungen als vollständig berufsunfähig. Unsere Leistungen wegen Vollzugsdienstunfähigkeit enden nach 30 Monaten, bei der Premium-Absicherung 72 Monate nach der Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. In diesem Zeitraum verzichtet die SIGNAL IDUNA auf eine Nachprüfung des Leistungsanspruchs. Sind Sie dann weiterhin im Sinne unserer Bedingungen berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, leisten wir die Rente bis zum jeweiligen versicherten Leistungsendalter weiter.


Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel

Als Beamter des feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehren sollten Sie ergänzend zur finanziellen Absicherung bei Eintritt der allgemeinen Dienstunfähigkeit das Risiko der Feuerwehrdienstunfähigkeit durch Vereinbarung der Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel absichern, wenn Sie Feuerwehrbeamter in einem Bundesland sind, das eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeit geregelt hat**. Der Versicherungsschutz und dessen Leistungsdauer enden spätestens mit dem 55. Lebensjahr.

Highlight: SIGNAL IDUNA leistet bei Feuerwehrbeamten ohne eigene medizinische Prüfung, wenn Sie aufgrund eines Gutachtens eines Amtsarztes oder eines beamteten Arztes wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden, denn dann gelten Sie als vollständig berufsunfähig im Sinne unserer Bedingungen.

Unsere Leistungen wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit enden nach 30 Monaten, bei der Premium-Absicherung 72 Monate nach der Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. In diesem Zeitraum verzichtet die SIGNAL IDUNA auf eine Nachprüfung des Leistungsanspruchs. Sind Sie nach Ablauf der 30 bzw. 72 Monate weiterhin im Sinne unserer Bedingungen berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, leisten wir weiter.

Dienstunfähigkeitsklausel für Berufs-/ Zeitsoldaten

Als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat können Sie ergänzend zur allgemeinen Dienstunfähigkeitsabsicherung das besondere Risiko von Soldaten absichern. Bei Antragsaufnahme ist dann ergänzend eine entsprechende Klausel zu unterzeichnen.

Der besondere Versicherungsschutz und dessen Leistungsdauer enden zum beantragten Zeitpunkt, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem das Dienstverhältnis des Berufssoldaten bzw. Soldaten auf Zeit tatsächlich ohne Dienstunfähigkeit endet. Der Versicherungsschutz kann längstens bis zum 55. Lebensjahr vereinbart werden, die Leistungsdauer endet spätestens zum 60. Lebensjahr.

Highlight: SIGNAL IDUNA leistet bei Zeit- und Berufssoldaten ohne eigene medizinische Prüfung, wenn diese aufgrund eines Gutachtens eines Arztes der Bundeswehr wegen Dienstunfähigkeit vor Beendigung des Dienstverhältnisses entlassen oder vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, denn dann gelten sie im Sinne unserer Bedingungen als vollständig berufsunfähig.

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