Vollzugsdienstunfähigkeit – Das unterschätzte Risiko
– auch für Polizisten –
Sie sind Polizeibeamter und tragen Verantwortung für die Sicherheit vieler Anderer. Was aber wäre, wenn durch einen Dienst- oder Freizeitunfall oder Krankheit Ihre Fähigkeiten zur Ausübung ihres Berufes verloren gehen?
Wann sind Sie vollzugsdienstunfähig?
Ein Polizeivollzugsbeamter ist polizeidienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für denPolizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb vonzwei Jahren wiedererlangt.
Und Ihre Versorgung?
Gesetzt den Fall, Sie könnten Ihren Beruf wegen Polizeidienstunfähigkeit nicht mehr ausüben. Wie sähe dann Ihre finanzielle Versorgung aus?
Ihre Absicherungsmöglichkeit im Fall der Fälle
Die teilweise sehr erheblichen Einkommensverluste können Sie gezielt durch eine individuelle Vorsorgeabsicherung reduzieren. Bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand wegen Polizeidienstunfähigkeit bieten wir Ihnen finanzielle Sicherheit.
Die wichtigsten Vorteile für Sie:
● garantierte monatliche Rente in der vereinbarten Höhe
● während des Rentenbezugs entfällt die Beitragzahlung
● der Leistungszeitraum in der Premium- Absicherung endet nach 72 Monaten
● nach Ablauf der 72 Monate bleibt die Leistungspflicht bei bedingungsgemäßer allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw.Berufsunfähigkeit bestehen – ggf. bis zum 60. Lebensjahr
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