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Beratung mit Service und Know How

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Startangebot

BeihilfeSTART verfolgt das Ziel der langfristigen Beitragsstabilität. Erreicht wird dies durch innovative Anreize, wie z.B. das begrenzte Hausarztmodell, die Förderung von kostengünstigen Medikamenten (Generika) und die 100 %ige Erstattungsfähigkeit für Heilmittel bei besonders schweren Erkrankungen. Sie sichern sich beispielsweise die maximale Erstattung, wenn Sie im Krankheitsfall immer zuerst Ihren Hausarzt konsultieren. Dieser überweist Sie bei Bedarf an Fachärzte. Dadurch können wir für Sie die Beiträge so attraktiv und überzeugend gestalten. Im Krankenhaus können Sie den Leistungsumfang des BeihilfeSTART erweitern: Durch Kombination mit dem KlinikUNFALLpur sichern Sie sich bei Unfall zusätzliche Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer.

Fordern Sie gleich ihr persönliches Angebot an oder vereinbaren Sie einen Onlinetermin.

Ihre Leistungen im Überblick:
Entsprechend dem in der jeweiligen versicherten Tarifstufe vereinbarten Erstattungssatz (z.B. 30 % in der Tarifstufe START-B 30) sind die folgenden Aufwendungen mit den genannten Leistungsprozentsätzen versichert. Die Erstattung beträgt: versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz.

  • 100 % (*) für Arztbehandlung - bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • 100 % (*) für bestimmte staatlich empfohlene Schutzimpfungen
  • 100 % (*) für gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • 75 % für Heilpraktikerbehandlungen und -verordnungen bis 500 EUR Rechnungsbetrag im Kalenderjahr
  • 100 % für ärztlich angeordnete und durch Pflegefachkräfte durchgeführte häusliche Behandlungspflege, die auf Heilung, Besserung, Linderung oder Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit gerichtet ist.
  • 100 % für Arzneimittel, sofern auf vorhandene Generika zurückgegriffen wird; ansonsten 75%
  • 100 % für Brillen (Gestell und Gläser) oder alternativ Kontaktlinsen bis max. 150 EUR Rechnungsbetrag. Ab 8,0 Dioptrien erhöht sich der erstattungsfähige Rechnungsbetrag auf 300 EUR. 100 % für Hilfsmittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, in funktionaler Standardausführung, wenn das Hilfsmittel im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer von der SIGNAL Krankenversicherung zur Verfügung gestellt wird oder der Bezug aufgrund der Vorlage eines Kostenvoranschlages vorab zugesagt wurde oder das Hilfsmittel nicht mehr als 500 EUR kostet und vom Versicherungsnehmer selbst beschafft wird. Ansonsten beträgt der Leistungsprozentsatz für Hilfsmittel 75 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.
  • 75 % bis 500 EUR Rechnungsbetrag für bestimmte Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen), wenn sie von einem staatlich geprüften Angehörigen anerkannter Heil- und Heilhilfsberufe durchgeführt werden.
  • 100% für Heilmittel über 500 EUR bei besonders schweren, im Tarif genannten, Erkrankungen.
  • 100 % einschl. Röntgen sowie Mundbehandlung, Parodontose, Wurzelspitzenresektionen und ähnliche kleine Eingriffe sowie für Zahnprophylaxe.
  • 90 % (bis zum Höchstsatz der Gebührenordnungen) im 1. und 2. Kalenderjahr z.B. für Inlays, Einzelkronen und Implantologie. Ab dem 3. Kalenderjahr sinkt der Prozentsatz jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-Punkte, höchstens jedoch auf 70 %, wenn im vorausgegangenen Kalenderjahr keine zahnärztliche Kontrolluntersuchung nachgewiesen wurde. Der Prozentsatz erhöht sich jeweils zum 01.01. des Kalenderjahres um 10 %-Punkte, maximal jedoch auf 90 %, wenn wenigstens eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung im vorausgegangenen Kalenderjahr nachgewiesen wurde und keine Behandlungsbedürftigkeit bestand.
  • 80 % für Kieferorthopädie und zusätzlich 20 % bei erfolgreichem Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden oder losen Apparaturen. Die Behandlung muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen werden.

Alle genannten zahnärztlichen Behandlungen sind, bei freier Arztwahl, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen (GOÄ bzw. GOZ) erstattungsfähig.

Höchstgrenzen
Die erstattungsfähigen Rechnungsbeträge für zahnärztlichen Leistungen sind begrenzt auf

  • max. 500 EUR im 1. Versicherungsjahr
  • max. 1.000 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren
  • max. 2.000 EUR in den ersten drei Versicherungsjahren
  • max. 3.000 EUR in den ersten vier Versicherungsjahren und ab dem fünften Versicherungsjahr max. 4.000 EUR pro Versicherungsjahr. Die Leistungsbegrenzungen gelten nicht bei Unfällen.

Hinweise zu den Zahnleistungen
Ab einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 1.500 EUR empfehlen wir vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorzulegen.

Allgemeine Krankenhausleistungen

  • 100 % der allgemeinen Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl

Stationäre Transportkosten

  • 100 % für notwendige Krankentransporte in Verbindung mit erbrachten stationären Leistungen.
Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit

SIGNAL IDUNA belohnt Sie mit einer erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen (R-START-B 4 Monatsbeiträge). Diese BRE wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist; in diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.
Flexibles Optionsrecht

BeihilfeSTART bietet Ihnen alle Optionen für die Zukunft. So können Sie Ihren Versicherungsschutz später weiter ausbauen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Diese Optionen gelten
  • nach 36 Monaten bzw. 72 Monaten:
  • bei Verbeamtung auf Probe
  • bei Verbeamtung auf Lebenszeit
  • bei Wechsel der Laufbahn

0511/59092844

max.6 Cent/Min aus dem dt.Festnetz

Das sagen andere...

Bettina Zimmermann
Danke für die gute Beratung. Kann diese Seite wirklich empfehlen....
Susanne Meier
Vielen Dank für die nützlichen Tips. Werde Sie auf jeden fall wei...
Karsten Müller
Sehr kompetente Beratung. Vielen Dank jetzt steige ich endlich du...